Verbot nicht dringender medizinischer Eingriffe zu Beginn der Corona-Pandemie: Klage gegen Eidgenossenschaft abgewiesen

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Verbot nicht dringender medizinischer Eingriffe zu Beginn der Corona-Pandemie: Klage gegen Eidgenossenschaft abgewiesen

Am 19. Februar 2026 hat das Schweizer Höchstgericht (Bundesgericht) die Klage von mehreren Gesellschaften und Kliniken der gleichen Spitalgruppe gegen die Eidgenossenschaft endgültig abgewiesen. Hintergrund der Klage war ein bundesrätliches Verbot vom Frühjahr 2020 nach Beginn der Corona-Pandemie, womit Spitälern und Kliniken, Arztpraxen und Zahnarztpraxen für den Zeitraum vom 17. März 2020 bis zum 26. April 2020 verboten wurde, nicht dringend angezeigte medizinische Eingriffe durchzuführen. Mehrere Gesellschaften und Kliniken der gleichen Spitalgruppe stellten 2023 gegenüber der Eidgenossenschaft ein Entschädigungsbegehren über 15,7 Millionen Franken für den Schaden, der ihnen durch das Verbot entstanden sei. Der Bundesrat wies das Begehren im März 2024 ab, worauf die Gesellschaften und Kliniken beim Bundesgericht eine Staatshaftungsklage gegen die Eidgenossenschaft über dieselbe Summe erhoben. Am 19. Februar 2026 fand in Lausanne die öffentliche Hauptverhandlung statt, nach welcher das Bundesgericht das mündliche Urteil der Klageabweisung verkündetet. Die schriftliche Begründung des Urteils steht noch aus.

MLaw Bruno C, Zürich